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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.
Buchungsanfrage
Die Buchungsanfrage kann mündlich oder schriftlich per Brief, Fax oder Email erfolgen. Sie stellt keinen Anspruch auf Buchung dar.

2.
Mietvertrag
Nach erfolgreicher Buchungsanfrage erhält der Mieter vom Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag. Im Mietvertrag werden An- und Abreisedatum sowie der fällige Mietpreis vereinbart. Der Mieter tritt stellvertretend für alle im Mietvertrag mit aufgeführten Personen auf. Der Mietvertrag ist innerhalb von 3 Tagen schriftlich per Brief, Fax oder Email an den Vermieter zurück zu senden.

Der Mietvertrag kommt erst mit der durch den Vermieter im nachfolgenden an den Mieter gesendeten Buchungsbestätigung zustande.

3.
Leistungen und Preise
Für den Umfang der vom Vermieter vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Buchungsangebot unter www.wohnen-in-berlin-kreuzberg.de beschriebenen Angaben sowie die im Mietvertrag im Besonderen aufgeführten Vereinbarungen maßgeblich.

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Gesondert können Endreinigung und gemietete Wäschepakete anfallen. Weitere Kosten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.
Bezahlung
Der Gesamtpreis ist vor der Anreise komplett zu entrichten. Eine Rechnung wird nach Aufenthalt erstellt und dem Mieter zugesandt.

Andere Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

5.
Reiserücktrittsrecht des Gastes
Mit der Buchungsbestätigung werden beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder sonstige Ereignisse entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des Gesamtmietpreises bestehen. Der Vermieter hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.

Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast 90 % der Gesamtsumme des Mietpreises an den Vermieter zu entrichten.

Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Vermieter gegenüber Nachweis einer höheren Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Zahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. In jedem Fall behält sich der Vermieter die Inrechnungstellung einer Bearbeitungsgebühr vor.

Der Rücktritt ist ausschließlich direkt gegenüber dem Vermieter zu erklären. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich per Brief, Fax oder Email zu erfolgen.

6.
Obliegenheten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und entsprechend Beweis zu führen.

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

Eine Kündigung des Mietvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist, und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den Vermieter erfolgt ist.

Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt, eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird.

Die Unterkunft darf nur mit der vom Vermieter angegebenen und im Mietvertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und einer einhergehenden Schadensersatzforderung begründen.

Die Leerung des Mülleimers, die Entleerung des Kühlschrankes sowie sonstiger Behältnisse und die Reinigung des Geschirrs sind nicht Teil der Endreinigung und sind vom Mieter vor Abreise zu übernehmen. Andernfalls trägt der Mieter die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

Das Rauchen ist in sämtlichen  Räumen der Unterkunft strengstens untersagt.

7.
Rechte des Vermieters / Kündigung
Der Vermieter kann das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Mieter den Obliegenheiten des Gastes zuwiderhandelt.

Insbesondere ist der Vermieter berechtigt, für den Fall, dass der Mietpreis nicht vor Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist, das Mietverhältnis einseitig zu kündigen.

Im Falle von Ratenzahlungen ist der Vermieter ebenso berechtigt, nach Setzung einer Frist von 4 Tagen per Email an die angegebene Emailadresse des Mieters, das Mietverhältnis zu kündigen, sofern die ausstehende Rate weiterhin fällig ist.

Im Falle einer Kündigung aus voran genannten Gründen ist der Vermieter berechtigt, die Räumung der Wohnung zu veranlassen. Einer vorherigen Fristsetzung bedarf es nicht.

Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, die Wohnung zu Räumungszwecken zu betreten.

Sämtliche durch eine Kündigung aus voran genannten Gründen entstehenden Kosten trägt der Mieter.

Der Vermieter ist zudem berechtigt, das Mietverhältnis aufgrund von Untersagungen der Vermietung durch die Stadt Berlin zu kündigen. Eine Haftung für entstandene Kosten auf Seiten des Mieters trägt der Vermieter in diesem Fall ausdrücklich nicht.

8.
Beschädigungen und sonstige Mängel
Im Falle von Beschädigungen und sonstigen Mängeln, die durch den Mieter verursacht wurden, trägt dieser die Kosten für deren Behebung.  Handelt es sich aus Sicht des Mieters dabei um Beschädigungen oder sonstige Mängel, die bei der Anreise bereits bestanden, hat er dieses gegenüber dem Vermieter per Email anzuzeigen.

Fehlt nach Ende des Mietverhältnisses zur Wohnung oder zum Vertrag gehörendes Inventar, trägt der Mieter die Kosten für eine Neubeschaffung.

9.
Haftung des Vermieters
Die vertragliche Haftung des Vermieters für sämtliche Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Mietpreis beschränkt.

10.
An- und Abreisezeiten
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Anreise bis 20:00 Uhr.

Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu räumen, es sei denn, es ist anderes schriftlich vereinbart worden.

11.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters ebenfalls maßgebend.

12.
Sonstiges
Gesonderte Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

13.
Salvatorische Klausel
Ist bei der Verwendung dieser AGB eine Klausel unwirksam, so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweicht. Die weiteren geregelten Punkte behalten jedoch ihren vereinbarten Inhalt.